Allgemein
05.07.2023

Kein Spitzenausgleich bei der Stromsteuer – können die energieintensiven Industrien in Deutschland noch auf die Bundesregierung vertrauen?

Der Haushaltsentwurf des Bundes ist beschlossene Sache. Und: er sieht die Streichung des Spitzenausgleichs nach §10 StromStG ab dem 1.1.2024 vor. Davon betroffen wären auch die Unternehmen der Ziegelindustrie. Deutschlandweit kommen auf rund 9.000 energieintensive Unternehmen erhebliche Mehrbelastungen zu.

BVZi-Hauptgeschäftsführer Attila Gerhäuser:
"Den Spitzenausgleich bei der Stromsteuer zu streichen ist ein schwerer Schlag für die energieintensiven Industrien und erschwert den Transformationsprozess hin zur klimaneutralen Produktion. Stattdessen sind gerade in Zeiten von Energie- und Baukrise Entlastungsmaßnahmen für die Unternehmen dringend geboten. Wir fordern die Ampel-Fraktionen daher auf, diese Streichung im parlamentarischen Verfahren zurückzunehmen. Die Bedeutung der energieintensiven Branchen ist immens, sind doch die Steuerzahlungen Hauptträger gesunder Staatsfinanzen. Anstatt Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit zu gewährleisten, kommt hier der nächste Kostentreiber für die Produktion.